Energiestrategie oder Denkmalpflege?
Aufgrund der Energiestrategie 2050 kam am 21. Mai 2017 zur Volksabstimmung über das neue Energiegesetz (EnG). Die Vorlage wurde vom Volk mit einer klaren Mehrheit von 58.2% angenommen. Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue Energiegesetzt (EnG) nun in Kraft getreten und bringt ausschlaggebende Auswirkungen auf die energetische Sanierung Denkmalgeschützter Gebäude mit sich.
Speziell von Interessant für uns Eigentümer ist Artikel 45, Abschnitt 2:
2 Sie erlassen Vorschriften über die sparsame und effiziente Energienutzung in Neubauten und in bestehenden Gebäuden. Sie geben bei ihren Vorschriften den Anliegen der sparsamen und effizienten Energienutzung sowie der Nutzung erneu- erbarer Energien und von Abwärme nach Möglichkeit den Vorrang. Die Kantone tragen den Anliegen des Ortsbild-, Heimat- und Denkmalschutzes angemessen Rechnung.
Die Kantone müssen also bei Erlass ihrer Vorschriften den Anliegen energetischer Sanierung nach Möglichkeit den Vorrang geben. Energiesanierung hat also Vorrang und die Denkmalpflege müsste sich dabei unterordnen.
Gibt es bald erste Beispiele wie diese Vorschriften im Detail aussehen und wie dies in der Praxis Anwendung findet?
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