Dringende Anpassungen im Gesetz der Denkmalpflege
Gastbeitrag von Beat Wyss-Iten, Gemeinderatskandidat CVP, Oberägeri
Zurzeit wird auf kantonaler Ebene das Denkmalschutzgesetz angepasst. Gerade zu Beginn: Ich bin für das Erhalten der schönsten alten Gebäude im Dorf. Aber alles mit Mass. Es ist jedoch so, dass alle wirklich schönen alten Gebäude schon lange unter Denkmalschutz stehen. In der Arbeitsgruppe «Inventarisierung der Gemeinde Oberägeri» durfte ich Einsitz nehmen. Leider bin ich heute sehr ernüchtert. Daher müssen bei der anstehenden Gesetzesrevision folgende Punkte dringend angepasst werden:
Momentan werden alle Entscheideauf kantonaler Ebene gefällt. Die Gemeinde muss jedoch den gleichen Beitrag an die schützenswerten Objekte bezahlen wie der Kanton – hat aber nichts zu sagen. Für mich gibt es nur eine Lösung: In den Gemeinden müssen Denkmalschutzkommissionen gegründet werden und die Gemeinde kann zu gleichen Teilen mitreden und bezahlen. Oder die Zahlungen der Gemeinden werden eingestellt und der Kanton bezahlt den gesamten Betrag von Gemeinde und Kanton. Zudem ist eine gemeindliche Kommission viel besser mit den lokalen Verhältnissen vertraut. Die Zahl der Objekte, die auf die Inventarliste kommen oder schon sind, müssen dringend verkleinert werden. Der von der Denkmalpflege übernommene Betrag pro Objekt muss dringend drastisch erhöht werden.
Es kann nicht sein, dass einfache Leute ihre denkmalgeschützten Häuser bei einem Umbau nicht mehr halten können und die Häuser an wohlhabende Personen verkaufen müssen oder dass die Häuser verlottern. Am 27. Juli informiert die kantonale Denkmalpflege die Gebäudeeigentümer über die Inventarisierung in Oberägeri. Die meisten Leute erhalten einfach einen Brief, dass ihr Haus jetzt auf der Inventarliste der Denkmalpflege steht. Auf einen Schlag ist ihr Objekt weniger Wert und sie können gar nichts machen. Die Leute von der Denkmalpflege haben die Häuser nur von Aussen betrachtet und sind nicht im Haus gewesen.
Daher muss im neuen Gesetz der Gebäudeeigentümer und die neu zu bestellende gemeindliche Denkmalkommission dringend in den Prozess der Inventarisierung eingebunden werden. Wenn Objekte umgebaut werden, muss eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes und der Räume möglich sein: Normale Raumhöhe, gute zeitgemässe Isolierung, Brand- und Schallschutz sowie Balkone müssen im Grundsatz möglich sein. Da muss sich die Denkmalpflege den heutigen Gegebenheiten anpassen.
Daher nochmals der Aufruf: Im Gesetz muss sich zwingend vieles ändern. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine mehrheitlich einfache Bevölkerungsschicht vom Kanton im Stich gelassen. Es würde mich sehr freuen, wenn der Kanton Zug ein zukunftsorientiertes Denkmalschutzgesetz bekommt!
Beat Wyss-Iten, Gemeinderatskandidat CVP, Oberägeri
HINTERLASSE EINEN KOMMENTAR